Unfallgutachten

Kommt es trotz aller Vorsicht doch einmal zu einem Unfall – und das passiert statistisch rund 4 Millionen Mal in Deutschland – sind der Ärger und die Unsicherheit groß. Als Geschädigter haben Sie in diesem Fall das Recht auf einen freien und versicherungsunabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl. Die Kosten hierfür gehören zum Gesamtschaden und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung im Falle ihrer Eintrittspflicht  erstattet.


Unfallgutachten und Kostenvoranschlag
Nur ein von der Versicherung anerkanntes Gutachten dient der optimalen Beweissicherung. Wird der Ihnen entstandene Unfallschaden hingegen mittels eines Kostenvoranschlages einer Werkstatt oder direkt vom Versicherer des Unfallgegners geschätzt, können Ihnen Nachteile entstehen. Dies gilt insbesondere  dann, wenn es, wie so oft, zu Streitigkeiten kommt.


Schadensgutachten von Ihrem Sachverständiger
Wir als unabhängige Sachverständige erstatten in Ihrem Interesse ein qualifiziertes und neutrales Gutachten, in dem alle wichtigen Werte, wie z. B. Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert etc., angegeben sind. Unser fundiertes Wissen und unsere jahrzehntelange Erfahrung stellen eine sichere Grundlage zur Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche im Falle eines Unfalls dar.

 
 
 
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